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Entsorgungskosten.at

Problemstoffe

Asbest entsorgen

Asbesthaltige Abfälle sind gefährlicher Abfall. Fest gebundener Asbestzement (z. B. Well- und Fassadenplatten) wird regional in begrenzten Mengen und unzerbrochen angenommen; schwach gebundenen Asbest und größere Mengen sollte ausschließlich ein Fachbetrieb entfernen.

Gefährlicher Abfall bzw. Problemstoff: nicht in Restmüll, Abwasser oder Sperrmüll. Sicherheitshinweise unten beachten.

Überblick

Asbestfasern sind beim Einatmen krebserregend. Entscheidend ist, keine Fasern freizusetzen: Laut AUVA-Verfahrensbeschreibung sind beim Entfernen von Asbestzementplatten u. a. Zerbrechen, Zerschlagen, Werfen, Bohren oder Schneiden mit schnell laufenden Maschinen und Hochdruckreinigen nicht zulässig; Abfälle sind in staubdichten, gekennzeichneten Behältnissen zu entsorgen. Wien nimmt Asbestzement am Mistplatz bis zu einem halben Kubikmeter mit maximal 90 × 90 cm Plattengröße an.

  • Selbst anliefern
  • Abholung

Asbest entsorgen: geprüfte Orte

Für diese Gemeinden haben wir die Regeln an offiziellen Quellen geprüft. Für alle anderen Orte nutzen Sie bitte die Suche – sie zeigt den aktuellen Datenstand.

… und 356 weitere Gemeinden.

Wichtige Einschränkungen

  • Nicht brechen, schneiden, bohren oder schleifen.
  • Nur verpackt und nach Rücksprache mit der Annahmestelle anliefern.
  • Schwach gebundene Asbestprodukte (z. B. Spritzasbest, manche Dämmungen) gehören ausschließlich in Fachbetriebshände.

Sicherheitshinweise

  • Im Zweifel nicht selbst Hand anlegen, sondern einen befugten Fachbetrieb beauftragen.
  • Material nicht zerkleinern und nicht trocken abkehren.

Rechtliches

  • Asbestabfälle sind gefährliche Abfälle; für Arbeiten mit Asbest gelten arbeitnehmerschutzrechtliche Vorgaben (siehe AUVA).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu Asbest

Darf ich Asbestplatten selbst zum Sammelzentrum bringen?

In manchen Regionen ja – in begrenzten Mengen, unzerbrochen und verpackt (z. B. Wien: bis ½ m³, max. 90 × 90 cm). Fragen Sie vorher bei Ihrer Gemeinde nach. Größere Mengen und schwach gebundener Asbest gehören in die Hände eines Fachbetriebs.

Inhalt zuletzt geprüft am 8.10.2026.

Quellen

  1. Asbest 7.5 – Verfahrensbeschreibung Abbruch von Dächern und Fassaden (Stand 09/2018) – AUVA – Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, geprüft am 8.10.2026
  2. Mistplatz-ABC (Abfallarten und Mengen) – Stadt Wien – MA 48, geprüft am 8.10.2026 · CC BY 4.0 (Stadt Wien)
  3. Annahmebestimmungen der Mistplätze – Stadt Wien – MA 48, geprüft am 8.10.2026 · CC BY 4.0 (Stadt Wien)