Sperrmüllabholung einmal jährlich nach Anmeldung
Abfallwirtschaft St. Pölten
Im gesamten Stadtgebiet wird Sperrmüll einmal jährlich nach vorheriger Anmeldung durch Eigentümer:in bzw. Nutzungsberechtigte:n von der Liegenschaft abgeholt.
- Anmeldung
- Anmeldung beim Magistrat St. Pölten, Abfallwirtschaft
Sperrmüll ist laut Abfallwirtschaftsverordnung 2025 in die über die Abfallwirtschaftsgebühr finanzierte Erfassung und Behandlung einbezogen; eine gesonderte Gebühr ist dort nicht festgesetzt.